Ein glänzender Auftritt Für Ihr neues Zuhause ...

Das neue Quartier ist eingebettet in eine beruhigende Gartenanlage mit hochwertigem Pflanzenkonzept. Bis auf wenige Parkplätze für Besucher sind Stellplätze für Pkws ausschließlich in der Tiefgarage vorgesehen. Die exzellente, variantenreiche Ausstattung rundet das Bild dieser neuen Wohnanlage ab.

Die von Ihnen individuell ausgesuchten hochwertigen Naturstein-, Fliesen- und Parkettbodenbeläge sorgen für eine warme und natürliche Wohnatmosphäre, welche durch eine raumweise zu steuernde Fußbodenheizung unterstützt wird. Zu den Wohnungen gehören größtenteils ein Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss sowie ein Kellerraum und mindestens ein Tiefgaragenplatz. Damit Sie sich darüber hinaus sicher und geborgen fühlen können, sind die Wohnungs- und Hauseingangstüren in einbruchhemmender Qualität ausgelegt. Alle Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss sind abschließbar. Jede Wohnung und jedes Haus ist mit einer Videogegensprechanlage mit Farbmonitor ausgestattet. Die Wohnungs- und Hauseingangstüren sind mit Sicherheitsschlössern versehen. Ein Aufzug in den jeweiligen Mehrfamilienhäusern bringt Sie barrierefrei und sicher vom Kellergeschoss bis in alle Wohngeschosse.

MiT einer Lizenz zum Wohlfühlen.

Ein Muss in unserer für Sie vorgesehenen Ausstattung sind selbstverständlich exquisite Sanitärobjekte in Bad und WC nach der Ausstattungsbeschreibung und gegebenenfalls nach Ihrer Wahl.

Die energieeffizient entwickelten Eigentumswohnungen werden durch ein eigenes Quartier- Blockheizkraftwerk mit selbst erzeugter und klimafreundlicher Energie versorgt, das einen Großteil des benötigten Stroms vor Ort erzeugt.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre Zukunft. Sie haben die Wahl zwischen einem vielfältigen Mix aus 2-, 3-, 4- und 5-Zimmer-Eigentumswohnungen.

Dann bis auf bald „Am Eichwald“ in Bad Soden am Taunus.


Die in den Visualisierungen abgebildeten Darstellungen von Einrichtungsgegenständen gehören nicht zum vertraglichen Lieferumfang und werden nicht Vertragsbestandteil. Der Umfang der Leistungsverpflichtungen des Verkäufers bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen des Kaufvertrages sowie der dem Käufer vorgelegten aktuellen Planung und der Baubeschreibung. In diesem Exposé handelt es sich lediglich um Gestaltungs- und Einrichtungsvorschläge.